Oktoberfest des Förderkreis am 16.11.2024
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AKTUELLES
Vereinfachter Spendenachweis (gültig bis max. 300,- Euro)
HINWEIS:
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) mit dem Zahlungsnachweis der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) steuerlich anerkannt werden.
Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs.4 Nr. 2b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist zusätzlich eine Freistellungsbescheinigung des Zahlungsempfängers vorzulegen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an den Förderkreis Fußballclub Erzgebirge Aue e.V. erhalten Sie HIER.
Bitte drucken Sie diese Seite aus und nehmen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.